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Eine kleine Gruppe an Menschen mit teilweise verdeckten Gesichtern.

Das neue Hinweis­geberschutz­gesetz bietet einen besseren Schutz für hinweisgebende Personen. Doch wer genau profitiert von diesem Gesetz?

Zunächst einmal sind alle Arbeitnehmer, die einem Arbeitgeber unterstellt sind, durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt. Das betrifft also Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten. Insgesamt sind das also viele Menschen in Deutschland.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz und warum wurde es eingeführt?

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein Gesetz, das hinweisgebenden Personen, auch bekannt als Whistleblower, einen besseren Schutz bietet. Es wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass Personen, die Verstöße gegen Gesetze und Regulierungen melden, vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine Reaktion auf verschiedene Skandale in der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung, bei denen Hinweisgeber aufgrund ihrer Meldungen benachteiligt oder sogar entlassen wurden. Dies führte zu einem Klima der Angst, in dem viele Verstöße nicht gemeldet wurden, was sich negativ auf die Einhaltung von Gesetzen und Regulierungen auswirkte.

Aktueller Stand des Hinweisgeber­schutzgesetzes

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde im ersten Halbjahr 2023 vom Bundestag verabschiedet und ist seit dem 02. Juli 2023 in Kraft. Es soll Hinweisgebern einen besseren Schutz bieten und sie ermutigen, Verstöße gegen Gesetze und Regularien zu melden.

Zum aktuellen Stand des Hinweisgeberschutzgesetzes gibt es noch einige offene Fragen. Insbesondere ist unklar, wie das Gesetz in der Praxis angewendet werden wird und ob es tatsächlich dazu beitragen wird, Verstöße aufzudecken und zu beheben.

Eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes spielt die zuständige Behörde. Diese soll Hinweisgebern bei der Meldung von Verstößen unterstützen und sicherstellen, dass ihre Rechte und ihr Schutz gewährleistet sind. Bis 2023 müssen die EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden, was auch für das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz gilt.

Wer kann von diesem Gesetz Gebrauch machen?

Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dem Schutz von Hinweisgebern, die Verstöße gegen das Gesetz melden. Es sind jedoch nicht alle Personen, die eine Meldung erstatten, automatisch durch das Gesetz geschützt.

Personengruppen, die vom Hinweisgeberschutzgesetz geschützt sind:

  • Arbeitnehmer, auch ehemalige sowie Bewerber
  • Beamte
  • Auszubildende
  • Beschäftigte von Auftragnehmern und Subunternehmern Das Gesetz gilt jedoch nicht für Personen, die die Meldung in böser Absicht erstatten oder die Informationen auf andere Weise unangemessen öffentlich machen. Auch gibt es einige Ausnahmen, wie z.B. in Fällen, in denen die Meldung vertraulich bleiben muss.

Wer sind Whistleblower?

Die Personengruppe, die durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt wird, wird auch als Whistleblower bezeichnet. Whistleblower sind Personen, die Verstöße gegen das Gesetz oder unlautere Praktiken melden, die sie während ihrer Arbeit erfahren haben. Sie können in vielen Branchen tätig sein, einschließlich Finanzen, Gesundheitswesen, Regierung und Unternehmen.

Die wichtigsten Bestimmungen des Hinweisgeber­schutzgesetzes

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten ab dem 17. Dezember 2021 eine interne Meldestelle einrichten müssen. Diese Meldestelle soll es den Mitarbeitern ermöglichen, Verstöße gegen Gesetze und interne Regelungen anonym und sicher zu melden.

Über die Meldestelle hinaus müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter über die neuen Regelungen und das Verfahren für die Einreichung von Meldungen informieren. Der Hinweisgeber hat nicht das Recht, anonym zu bleiben. Allerdings sollten anonyme Kanäle angeboten werden. Das ist ein erheblicher Unterschied zur früheren Gesetzentwürfen.

Zudem darf der Hinweisgeber nicht benachteiligt werden, weder beruflich noch anderweitig.

Im HinSchG werden bestimmte Kategorien von Verstößen definiert, die gemeldet werden müssen. Dazu gehören Verstöße gegen das Arbeitsrecht, das Kartellrecht, das Strafrecht sowie Verstöße in den Bereichen Umweltschutz und Verbraucherschutz.

Die Meldestelle ist dazu verpflichtet, die Meldung zu prüfen und gegebenenfalls an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass das HinSchG keine strafrechtlichen Konsequenzen für den Hinweisgeber vorsieht, auch wenn sich die Meldung als unbegründet erweisen sollte.

Interne vs. externe Meldestellen

Das HinSchG sieht vor, dass Unternehmen eine interne Meldestelle einrichten müssen. Dies bedeutet, dass der Hinweisgeber die Möglichkeit haben soll, den Verstoß direkt an das Unternehmen zu melden und nicht unbedingt an eine externe Behörde.

Wenn das Unternehmen jedoch nicht in der Lage ist, angemessen auf die Meldung zu reagieren oder der Hinweisgeber befürchtet, dass das Unternehmen versucht, den Verstoß zu vertuschen, kann er die Meldung auch an eine externe Behörde weiterleiten. Neben den internen und externen Meldestellen gibt es auch noch Dienstleister, die für Unternehmen, Behörden und Kirchen die Meldestellenarbeit im Auftrag übernehmen. Diese Meldestellen dürfen nicht mit externen Meldestellen verwechselt werden. Sie sind vielmehr die verlängerte Werkbank des Beschäfigungsgebers, also so etwas wie eine externe interne Meldestelle. Viele dieser Dienstleister nennen Ihre Tätigkeit in diesem Kontext auch Ombudsmanntätigkeit.

Verfolgung von Verstößen

Das HinwG sieht vor, dass die zuständigen Behörden Maßnahmen ergreifen sollen, um Verstöße gegen die relevanten Gesetze und Regelungen zu verfolgen. Dazu gehören gegebenenfalls auch Untersuchungen oder Durchsuchungen. Wenn die zuständige Behörde eine Meldung erhält, muss sie diese innerhalb von 3 Monaten prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.

Darüber hinaus sieht das HinSchG vor, dass der Hinweisgeber über den Fortschritt und die Ergebnisse der Untersuchung informiert wird, also Kontakt gehalten wird. Außerdem müssen Unternehmen und weitere betroffene Beschäftigungsgeber den Ablauf genau dokumentieren.

Die Rolle der Behörden und Justiz im Hinweisgeberschutz

Die Durchsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes liegt in erster Linie bei den zuständigen Behörden. So müssen Unternehmen eine interne Meldestelle einrichten, an die sich Hinweisgeber melden können. Sollte dies nicht der Fall sein oder die Meldestelle nicht angemessen auf Hinweise reagieren, können sich die Hinweisgeber an die zuständigen Behörden wenden.

Diese sind verpflichtet, alle gemeldeten Verstöße zu untersuchen und gegebenenfalls Sanktionen gegen die betroffenen Unternehmen zu verhängen. Auch die Justiz spielt im Hinweisgeberschutz eine wichtige Rolle. So können Hinweisgeber, die aufgrund ihrer Meldung benachteiligt wurden, rechtliche Schritte einleiten und auf Schadensersatz klagen.

Die Rolle der zuständigen Behörden

Die zuständigen Behörden haben die Aufgabe, die Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes sicherzustellen und Verstöße zu verfolgen. Dazu gehören beispielsweise die Finanzbehörden, das Bundeskartellamt oder die Arbeitsschutzbehörden. Gemeldete Verstöße werden von diesen Behörden untersucht und gegebenenfalls Sanktionen verhängt.

Zudem muss jedes Unternehmen eine interne Meldestelle einrichten, an die sich Hinweisgeber wenden können. Diese Meldestelle soll sicherstellen, dass Hinweise angemessen behandelt werden und gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen werden, um Verstöße zu beheben.

Die Rolle der Justiz

Die Justiz spielt eine wichtige Rolle im Hinweisgeberschutz, da Hinweisgeber, die aufgrund ihrer Meldung benachteiligt wurden, rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatz geltend machen können. So kann ein Arbeitnehmer, der aufgrund einer Meldung entlassen wurde, vor Gericht ziehen und auf Wiedereinstellung und Schadensersatz klagen.

Auch Straftaten gegen Hinweisgeber wie beispielsweise Einschüchterungen oder Drohungen werden von der Justiz verfolgt. Hierbei kann es zu strafrechtlichen Verfahren kommen, die in einer Verurteilung des Täters enden können.

Vorgehensweise bei der Meldung von Verstößen

Wenn Sie einen Verstoß melden möchten, gibt es verschiedene Meldekanäle, die Ihnen zur Verfügung stehen. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Unternehmen interne Meldestellen einrichten müssen, bei denen Hinweisgeber Verstöße melden können. Diese Meldestellen müssen sicherstellen, dass die Identität des Hinweisgebers geschützt bleibt und dass die Meldungen vertraulich behandelt werden.

Wenn Sie den internen Meldekanal nicht nutzen möchten oder wenn das Unternehmen keine interne Meldestelle anbietet, können Sie auch direkt an die zuständige Behörde oder Justizbehörde wenden. Hierfür müssen Sie jedoch sicherstellen, dass Sie die Informationen nach besten Wissen und Gewissen geben, da falsche Anschuldigungen strafrechtlich relevant sein können.

Der Schutz und die Rechte von Hinweisgebern

Das Hinweisgeberschutzgesetz gewährt Hinweisgebern einen umfassenden Schutz vor Benachteiligungen durch ihren Arbeitgeber oder Dritte, wenn sie Verstöße gegen Gesetze oder interne Regelungen melden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Freiheit und Unabhängigkeit von Hinweisgebern zu gewährleisten.

Der Schutz von Whistleblowers ist ein wichtiger Faktor, der zu einem transparenten und integren Geschäftsumfeld beiträgt. Hinweisgeber sind in der Regel Arbeitnehmer, die auf Missstände in ihren Unternehmen aufmerksam werden und diese melden. Das neue Gesetz zielt darauf ab, diese Personen zu schützen und eine Kultur des Hinweisgebens zu fördern.

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz darf ein Hinweisgeber nicht benachteiligt oder in irgendeiner Weise diskriminiert werden. Dies umfasst beispielsweise Kündigungen, Versetzungen oder Gehaltskürzungen. Darüber hinaus sind auch indirekte Maßnahmen verboten, die den Hinweisgeber in seiner beruflichen Tätigkeit beeinträchtigen könnten.

Wenn ein Arbeitgeber einen Hinweisgeber benachteiligt, kann dieser eine Beschwerde einreichen und gegebenenfalls Schadensersatz fordern. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie ihre Mitarbeiter über die Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes informieren und sicherstellen, dass sie keine Maßnahmen ergreifen, die den Schutz von Hinweisgebern verletzen könnten.

Zudem bietet das Hinweisgeberschutzgesetz Hinweisgebern auch Schutz bei der Erhebung ihrer Meldung gegenüber den zuständigen Behörden. Insbesondere garantiert das Gesetz, dass der Hinweisgeber bei der Abgabe seiner Meldung anonym bleiben kann. Dies ist ein wichtiger Schutz, der sicherstellt, dass Hinweisgeber keine Nachteile durch ihre Meldung erfahren.

Inkrafttreten und Umsetzung des Hinweisgeber­schutzgesetzes

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz wurde basierend auf der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern erstellt und trat am 02. Juli 2023 in Kraft. Die Umsetzung des Gesetzes soll sicherstellen, dass Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen durch Arbeitgeber geschützt sind, wenn sie Verstöße melden.

Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes wird von den zuständigen deutschen Behörden überwacht. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sind dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, die es den Mitarbeitern ermöglicht, Verstöße zu melden. Kleinere Unternehmen zwischen 50-249 Mitarbeitern müssen interne Meldekanäle allerdings erst ab dem 17. Dezember 2023 zur Verfügung stellen. Der Schutz von hinweisgebenden Personen ist allerdings unabhängig von solchen Übergangsfristen gültig.

Häufig gestellte Fragen zum Hinweisgeber­schutzgesetz

Im Folgenden finden Sie Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz:

Wer kann von diesem Gesetz Gebrauch machen?

Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt für alle Hinweisgeber, die in Unternehmen, Behörden, öffentlich-rechtlichen Glaubensgemeinschaften wie den Kirchen oder anderen öffentlichen Einrichtungen arbeiten. Es schützt sie vor Benachteiligung oder Vergeltungsmaßnahmen seitens des Arbeitgebers, wenn sie Verstöße gegen geltendes Recht, Regulierungen oder interne Richtlinien melden.

Wie kann ich Verstöße melden?

Verstöße können intern durch die Einrichtung bei Meldestellen oder extern über bestimmte Meldekanäle gemeldet werden. Die betroffenen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen sind verpflichtet, diese Meldungen ernst zu nehmen und sich mit dem Vorfall auseinanderzusetzen. Außerdem gelten Fristen für die Beantwortung von Meldungen und der Rückmeldung über Folgemaßnahmen, die der Beschäftigungsgeber in diesem Kontext umzusetzen gedenkt.

Welche Verstöße können gemeldet werden?

Es können alle Verstöße gemeldet werden, die gegen geltendes Recht, Regulierungen oder interne Richtlinien verstoßen. Dazu gehören beispielsweise Korruption, Betrug, Cyberkriminalität oder Verstöße gegen den Datenschutz. Insbesondere können auch Vertöße gegen Rechtsakte der europäischen Union gemeldet werden, was die Breite an potenziellen Fällen sehr groß macht.

Was sind die Konsequenzen für Unternehmen oder Einrichtungen, die gegen das Gesetz verstoßen?

Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen, die gegen das Hinweisgeberschutzgesetz verstoßen, können mit Strafen oder Geldbußen belegt werden. Zudem können sie für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Wenn sich der Hinweisgeber darauf beruft, gilt außerdem eine Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass Unternehmen und andere Verpflichtete beweisen müssen, dass der Hinweisgeber nicht benachteiligt wurde.

Gibt es eine Frist für die Einreichung von Beschwerden?

Es gibt keine festgelegte Frist für die Einreichung von Beschwerden. Hinweisgeber sollten jedoch Verstöße so schnell wie möglich melden, um sicherzustellen, dass sie angemessen behandelt werden können. Gleichzeitig gibt es Fristen für die Beschäftigungsgeber, in welcher Zeit sie auf Meldungen antworten müssen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet Meldungen zu bearbeiten, ganz gleich, welchen Weg diese in die Organisation gefunden haben.

Welchen Schutz bietet das Gesetz den Hinweisgebern?

Das Gesetz schützt Hinweisgeber vor Benachteiligung oder Vergeltungsmaßnahmen seitens des Arbeitgebers. Wenn sie Verstöße melden, dürfen sie nicht entlassen, suspendiert, versetzt oder anderweitig benachteiligt werden.

Was soll ich tun, wenn ich das Gefühl habe, dass ich aufgrund meiner Meldung benachteiligt werde?

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie aufgrund Ihrer Meldung benachteiligt werden, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber melden. Wenn dies nicht ausreicht, können Sie sich an die zuständigen Behörden oder die Justiz wenden, die Ihre Beschwerde prüfen werden.

Die rechtlichen Bezüge in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.

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