Zunächst prüfen wir die Voraussetzungen in Ihrem Betrieb. Existiert ein Betriebsrat und muss womöglich noch eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden? Wer ist intern geeignet den Meldestellenbetrieb zu übernehmen? Sind die Personen bereits dafür geschult? Für wen und für welche Themen soll der Meldekanal geöffnet werden (Stichwort: LkSG, betriebliches Vorschlagswesen etc.)? Sollen Meldungen nur namentlich oder auch anonym möglich sein? Diese und viele weitere Fragen klären wir im Rahmen der Einführungsberatung. Am Ende steht eine für Sie angepasst Checklist, mit den Dingen, die Sie umsetzen müssen, um das HinSchG schnellstens zu erfüllen. Und sollten Sie danach lieber outsourcen wollen, übernehmen wir das Thema kurzerhand für Sie.